Geschichte des Föderalismus
Der Bundesstaat ist keine Erfindung der Alliierten, die ihn Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgenötigt hätten. Im Gegenteil, wer nach den Wurzeln der Bundesstaatlichkeit sucht, muss tief in der Geschichte graben. Im deutschsprachigen Mitteleuropa bestand kein alles beherrschender Zentralstaat, stattdessen beruhte die politische Machtausübung über ein begrenztes Territorium hinaus seit dem 10. Jahrhundert auf einer Übereinkunft der Herzogtümer. Staatlichkeit – Steuererhebung, Verwaltung, stehende Heere – entstanden auf dezentraler Ebene. Entscheidend für den modernen deutschen Bundesstaat war der Reichseinigungsprozess im 19. Jahrhundert mit Bismarcks Reichsgründung 1871.
Damals wurden die zentralen Strukturelemente der heutigen Bundesrepublik angelegt: funktionale Aufgabenteilung, Kooperation zwischen den Ebenen, 2. Kammer als Vertretung der Regierungen der Gliedstaaten. Die deutsche Einheit wurde im Rahmen der bestehenden bundesstaatlichen Strukturen bewältigt. Die ostdeutschen Länder wurden da hinein integriert.